Barrierefreiheit bei elektronischen Schließanlagen

Schließanlagen #barrierefrei für Menschen mit eingeschränktem Sehen und Hören gestalten:
Beim Thema Barrierefreiheit denken viele zuerst an motorische Einschränkungen. Doch bei der Planung einer elektronischen #Schließanlage sollte auch deren Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen beim Sehen und Hören mitgedacht werden.
Dabei kommt es zum Beispiel auf eine Kombination von optischen und akustischen Signalen an. Türfreigabe wie auch Fehlversuche sollten sowohl durch Leuchtsignale als auch durch deutliche Töne signalisiert werden.
Auch fühlbare Strukturen helfen – nicht nur am Lesegerät, sondern auch am Transponder, um diesen leichter erkennen und unterscheiden zu können.
Displays sollten kontrastreich und ggf. durch Sprachausgaben unterstützt sein.
Gern unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Gebäudezutritts im Einklang mit:
✅ European Accessibility Act (EAA)
✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
✅ DIN 18040
Sprechen Sie mit unserem Projektleiter @Sascha Heinrichs
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