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Wartung kann nicht warten

Brandschutztüren, Feststellanlagen und Automatiktüren müssen regelmäßig gewartet werden. Das regeln die Normen DIN 14677 und DIN EN 16005.

Während die monatliche Funktionsprüfung nach entsprechender Einweisung zum Beispiel auch vom Hausmeister erledigt werden kann, muss die jährliche Wartung immer durch eine sachkundige Person mit entsprechendem Nachweis erfolgen.

Kontrolliert werden dabei Funktionalität, Mechanik, Dichtungen und elektrische Kontakte – und dabei alles in einem Prüfbuch nachvollziehbar dokumentiert.

⚠️ Verantwortlich dafür, dass die Wartungsintervalle eingehalten werden, ist der Betreiber. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann das nicht nur große Sicherheits-, sondern auch Haftungsrisiken bedeuten.

💡 Unsere Empfehlung:

Mit einem dauerhaften Wartungsvertrag gehen Sie auf Nummer sicher. Wir behalten die Intervalle im Blick und verfügen über alle erforderlichen Qualifikationen.

Fragen im Detail beantwortet Ihnen gern unser Projektleiter: @Erik Sobol

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